Coronavirus: Witterungsschutz für Aussen-Gastro weiterhin erlaubt
Der Stadtrat behält die Regelung zum Witterungsschutz und der Beheizung von Aussenflächen in Gastronomie, Museen und Theatern bis zum 31. Mai 2021 bei. Die seit Herbst 2020 zugelassenen Witterungsschutzbauten und deren Beheizung sind bis zum 31. Mai 2021 weiterhin bewilligungsfrei. Sämtliche Anordnungen im Zusammenhang mit Witterungsbauten und dem Betrieb von Heizeinrichtungen sind auch künftig zu beachten (STRB Nr. 954/2020). Des Weiteren sind die übergeordneten Vorgaben des Bundes einzuhalten.
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