Um ein möglichst effizientes Contact Tracing durchführen zu können, ist in Innenräumen von Restaurants ab 17. August 2020 mindestens eine Person pro Gästegruppe verpflichtet, ihre Kontaktdaten anzugeben.
Neu müssen in Restaurants sowie in Bars und Clubs die Gäste nebst Namen auch ihr Geburtsdatum und ihre vollständige Adresse nennen. Das hat der Regierungsrat beschlossen und die entsprechende Verordnung angepasst.
Nach den ersten Erfahrungen des Contact Tracings mit infizierten Personen, die sich in Clubs aufgehalten haben, hat die Gesundheitsdirektion Handlungsbedarf festgestellt: Die gelieferten Daten waren teilweise nicht ausreichend. Aus diesem Grund passt der Regierungsrat die entsprechende Verordnung an. Ab 17. August 2020 gelten bei der Registrierung der Gäste von Bar- und Clubbetrieben sowie Diskotheken und Tanzlokalen strengere Vorgaben. Sie müssen nebst ihrem Namen, Handy-Nummer und E-Mail neu auch ihr Geburtsdatum und ihre vollständige Adresse angeben. Die Betriebe sollen des Weiteren ihren Gästen empfehlen, die SwissCovid App zu nutzen.

Registrierungspflicht in Restaurants
Die angepasste Verordnung umfasst neu auch die Restaurationsbetriebe. Das hat zur Folge, dass auch in Restaurants strengere Vorgaben gelten. In Innenräumen von Restaurants muss neu immer mindestens eine Person pro Gästegruppe ihre Kontaktdaten angeben. Das Bundesgesetz sieht lediglich eine Registrierungspflicht vor, wo der 1,5-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann. Der Kanton Bern hat hierzu den Geltungsbereich der Verordnung erweitert. In Restaurants müssen die Gäste insbesondere ihren Namen, ihr Geburtsdatum und ihre vollständige Adresse angeben. Auch Restaurants sollen ihren Gästen empfehlen, die SwissCovid App zu nutzen.
Nicht erhoben werden müssen die Kontaktdaten von Gästegruppen, die sich ausschliesslich im Aussenbereich aufhalten. In Innenräumen ist die Ausbreitungsgefahr des Virus höher. Zudem sind Kontrollen draussen schwieriger umzusetzen.
- Verordnung (Änderung) über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie in Bar- und Clubbetrieben, in Diskotheken und Tanzlokalen sowie in RestaurationsbetriebenLink öffnet in einem neuen Fenster.
- Verordnung (vollständig) über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie in Bar- und Clubbetrieben, in Diskotheken und Tanzlokalen sowie in RestaurationsbetriebenLink öffnet in einem neuen Fenster.
- Verordnung des Bundes über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie
Quelle: Kanton Bern
Titelbild: arturasker – shutterstock.com