Lausanne (ots) –

Wirksame Alterskontrollen bei der Bestellung von Alkohol übers Internet gibt es praktisch keine. Dies zeigt die Auswertung von Testkäufen durch Sucht Schweiz im Auftrag des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit. Die Testkäufe wurden im Jahr 2022 von öffentlichen oder privaten Institutionen in der Schweiz durchgeführt. Keine der geprüften Bestellplattformen der Online-Shops verlangte zur Alterskontrolle einen Personalausweis. In der Gastronomie wurde nur punktuell bei der Lieferung nach dem Alter gefragt. Bei den Testkäufen an physischen Verkaufspunkten verbesserten sich die Ergebnisse im Vergleich zum Zeitraum der Pandemie.

Im Auftrag des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat die Stiftung Sucht Schweiz die Ergebnisse von Alkoholtestkäufen zusammengetragen und analysiert. Diese Testkäufe wurden vergangenes Jahr schweizweit durchgeführt und erfolgten durch Bund, Kantone, Gemeinden, Nichtregierungsorganisationen oder durch grosse Detailhändler. Mit 9953 Testkäufen wurden so viele Tests wie noch nie für die nationale Auswertung berücksichtigt. Immer mehr Detailhändler stellen die Resultate ihrer internen Tests für die Auswertung zur Verfügung. Die grosse Mehrheit der Testkäufe fand an physischen Verkaufspunkten (Detailhandel/Gastronomie) statt. Zum zweiten Mal wurden auch Testkäufe im Online-Verkauf durchgeführt. So bei Online-Shops und in der Gastronomie, wo Alkohol auf der Website eines Restaurants/Take-aways oder über eine Plattform bestellt werden kann. Die Testkäufe zeigen, wie der Jugendschutz beim Alkoholverkauf eingehalten wird.

Online-Testkäufe

Die Resultate der Online-Testkäufe sind weiterhin besorgniserregend. Es gibt nach wie vor keine wirksamen Alterskontrollen bei der Bestellung. Die Aufforderung, das Alter in Pop-ups oder Kontrollkästchen zu bestätigen, kann durch einen einfachen Klick umgangen werden.

  • In den 110 getesteten Online-Shops wurde keine einzige wirksame Alterskontrolle festgestellt.
  • 84% der 131 Jugendlichen haben den Alkohol nach einer Online-Bestellung bei Gastronomie-Betrieben erhalten. In keinem Fall wurde das Alter bei der Bestellung kontrolliert und bei der Lieferung wurde nur in 19% der Fälle nach dem Alter oder einem Ausweis gefragt.

Klassische Testkäufe an physischen Verkaufspunkten

  • Insgesamt wurden in 27,2% der Fälle Bier, Wein oder Spirituosen illegal an Minderjährige verkauft (2021: 33,5%). Im Vergleich zum Zeitraum der Pandemie hat dieser Wert deutlich abgenommen.
  • In 79,8% der Fälle (2021: 72,3%) hat das Verkaufs- oder Servicepersonal (mündlich) nach dem Alter gefragt und/oder einen Ausweis verlangt.
  • Dabei zeigen sich Unterschiede zwischen den Verkaufsstellentypen: Am besten schnitten die Tankstellenshops mit 16,5% illegalen Verkäufen ab, gefolgt von den Ladenketten und grossen Detailhändlern mit rund 26,3% und den Restaurants/Cafés mit 28,9%. Schlechter schnitten die Veranstaltungen/Events ab mit insgesamt 40,4% Fehlverkäufen.

Jugendschutz im Online-Verkauf muss verbessert werden

Die Alkoholtestkäufe dienen dem Jugendschutz. Je mehr Verkaufsstellen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und die Frage nach Alter und Ausweis bei Jugendlichen als Teil der Verkaufskultur pflegen, desto eher kann die Einhaltung der Jugendschutz­bestimmungen gewährleistet werden. Insbesondere im Online-Verkauf braucht es eine griffigere Alterskontrolle. Dementsprechend fordert Sucht Schweiz eine Anpassung und eine systematischere Durchführung der Kontrollpraxis seitens der Kantone. Weiter müssen Online-Verkaufsplattformen wirksamere Mechanismen zur Altersüberprüfung einführen. Dies kann durch die Kontrolle eines Ausweises oder einer digitalen Identität zur Alterserkennung erfolgen. Eine weitere Möglichkeit besteht durch eine Kontrolle beim Empfang der Ware. Die Deutsche Post bietet beispielsweise eine kostenpflichtige Option an, mit der das Alter bei der Lieferung (ab 16 oder 18 Jahre) kontrolliert wird.

Auch an physischen Verkaufspunkten sollten künftig technische Hilfsmittel vermehrt zum Einsatz kommen: Scanner wie Jalk ID-Scan müssten flächendeckend eingesetzt werden, denn noch immer kommt es trotz Vorweisen eines Ausweises in Stresssituationen zu Fehlberechnungen und damit zu illegalen Alkohol-Verkäufen.

Link zum Nationalen Bericht über den Verkauf von Alkohol an Minderjährige

Über die Testkäufe

Der Verkauf und die Abgabe von Bier und Wein an unter 16-Jährige und von Spirituosen/Likör an unter 18-Jährige ist in der Schweiz verboten. Im Tessin liegt die Grenze für alle alkoholischen Getränke bei 18 Jahren.Bei einem Testkauf versuchen Jugendliche, die das gesetzliche Mindestalter noch nicht erreicht haben, alkoholische Getränke zu kaufen. Werden sie vom Verkaufs- oder Servicepersonal nach ihrem Alter gefragt, sind sie verpflichtet, wahrheitsgetreu zu antworten und auf Nachfrage ihren Ausweis zu zeigen. Erhalten sie das Getränk nicht, dürfen sie nicht insistieren. Bei einem erfolgreichen Testkauf müssen sie die Getränke der erwachsenen Begleitperson aushändigen. Die Verantwortlichen der Verkaufsstelle werden nach dem Testkauf über das Ergebnis informiert und gegebenenfalls aufgefordert, das Verkaufsverbot künftig durchzusetzen.

Pressekontakt:

Sucht Schweiz
Markus Meury, Mediensprecher
mmeury@suchtschweiz.ch
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Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
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