Weinfelden (ots) –

Im Rahmen der jährlichen Gespräche haben Lidl Schweiz und die Sozialpartner Syna und der Kaufmännische Verband Schweiz eine Erhöhung der Lohnsumme um 2.5 Prozent ab März 2023 festgelegt.

Erhöhung Lohnsumme

Die generelle Erhöhung von 2.2 Prozent trägt dazu bei, der drohenden Reduktion der Kaufkraft entgegenzuwirken. Von der generellen Erhöhung sind einzig Neueintritte der Monate Januar und Februar 2023, langzeitabwesende Mitarbeitende, Filialleiterinnen und Filialleiter sowie Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter in der höchsten Gehaltsstufe ausgenommen. Für strukturelle Erhöhungen auf individueller Ebene werden dem Lohnsystem entsprechend 0.3 Prozent eingesetzt.

Torsten Friedrich, CEO von Lidl Schweiz: “Unsere Mitarbeitenden haben während der vergangenen, sehr turbulenten Jahre unglaublichen Einsatz gezeigt. Diese Leistung muss gewürdigt werden. Es freut mich daher sehr, dass wir nicht nur die Lohnsumme, sondern auch unsere Mindestlöhne erhöhen können. Unsere Mitarbeitenden sind der Hauptgrund für unseren Erfolg. Deswegen legen wir grössten Wert darauf, attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten.”

Die Sozialpartner zeigen sich zufrieden mit dem Resultat der Gespräche. “Die geforderte Erhöhung der Mindestlöhne ist angesichts der Teuerungsentwicklung notwendig. Wir begrüssen, dass Lidl diesen wichtigen und nachhaltigen Schritt gemacht hat”, so Pascal Lamprecht, Fachverantwortlicher Sozialpartnerschaft beim Kaufmännischen Verband Schweiz. Fabian Lusser, Zentralsekretär Detailhandel bei Syna betont: “Mit der generellen Teuerungsanpassung, anstelle von Einmalzahlungen, zeigt Lidl gegenüber den Mitarbeitenden seine nachhaltige Wertschätzung.”

Erhöhung Mindestlöhne

Der Lidl-GAV garantiert folgende neue Mindestlöhne:

4″500 Franken (bisher: 4″360.-) für ungelernte Mitarbeitende

4″550 Franken (bisher: 4″400.-) mit 2-jähriger Ausbildung in der Filiale und im Lager

4″600 Franken (bisher: 4″500.-) mit 3-jähriger Ausbildung in der Filiale und im Lager

Der Monatslohn wird 13x pro Jahr ausbezahlt und bezieht sich auf ein 100-Prozent-Pensum. Der Lohn ist unabhängig vom Pensum komplett BVG-versichert. Auf den sonst üblichen Koordinationsabzug wird verzichtet. Dies kommt vor allem den Teilzeitmitarbeitenden zugute.

Damit bietet Lidl Schweiz die höchsten GAV-abgesicherten Mindestlöhne in der Branche. Auch die Mindestlöhne für Lernende und Praktikantinnen und Praktikanten sind im Gesamtarbeitsvertrag enthalten. Zudem bietet der Lidl-GAV attraktive Anstellungsbedingungen wie eine Wochenarbeitszeit von 41 Stunden und sehr gute Sozialleistungen wie beispielsweise den 18-wöchigen Mutterschaftsurlaub bei 100 Prozent Lohnfortzahlung oder den 4-wöchigen Vaterschaftsurlaub, ebenfalls bei 100 Prozent Lohnfortzahlung.

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