Vaduz (ots) –

Gestützt auf das revidierte Landwirtschaftsgesetz hat die Regierung in der Sitzung vom 7. Dezember 2021 die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Erdmandelgrases erlassen.

Das Erdmandelgras (Cyperus esculentus) gilt als gefährlicher Neophyt und beeinträchtigt in zunehmendem Masse die landwirtschaftliche Produktion und insbesondere den Gemüsebau. Die Verbreitung des Erdmandelgrases in Liechtenstein nimmt stark zu. Mit dieser Verordnung unterstützt der Staat die Anstrengungen der Landwirtschaft bei der Bekämpfung des Erdmandelgrases.

Die Bewirtschafter werden neu verpflichtet, präventive Massnahmen zur Verhinderung der Verschleppung des Erdmandelgrases zu ergreifen, die Befallssituation zu überwachen und neue Befälle zu melden. Die gemeldeten Befälle werden vom Amt für Umwelt überprüft und kartiert. Liegt ein Erdmandelgrasbefall vor, ist der Bewirtschafter verpflichtet, den Befall zu bekämpfen. Je nach Grösse und Stärke des Befalls bestehen verschiedene Bekämpfungsmethoden. Im Gegenzug entschädigt das Land die hierfür erbrachten Leistungen.

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