Bern (ots) – Die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-SR) spricht sich im Rahmen der Beratung zum Tabakproduktegesetz für ein Verbot aller Zutaten für Tabakrauchprodukte aus, welche das Inhalieren erleichtern und das Abhängigkeitspotential erhöhen. Die Allianz für eine starkes Tabakproduktegesetz begrüsst diesen Entscheid. Die Kommission hätte aber noch weiter gehen müssen.

Ein Jahr nachdem in den Ländern der EU und in Grossbritannien Aromen wie beispielsweise Menthol als Zusatzstoff für Zigaretten verboten wurde, hat die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-SR) entschieden, dass auch in der Schweiz solche Zusatzstoffe für Rauchwaren verboten werden sollen.

Von den Tabakproduzenten beigefügte Zusatzstoffe im Tabak sorgen seit Jahrzehnten dafür, dass bei Raucherinnen und Rauchern natürliche körperliche Abwehrreaktionen unterdrückt werden. Betroffen von dieser schockierenden Praxis sind nicht nur Zigaretten und Feinschnitttabak, sondern auch sogenannte “neue” Tabak- und Nikotinprodukte. Auch diesen werden Aromen und andere Zutaten beigefügt, welche insbesondere Kinder und Jugendliche ansprechen.

Die EU-Kommission strebt in ihrem “Plan gegen den Krebs” möglichst rasch eine Ausweitung des Aromaverbotes auf neue Tabak- und Nikotinprodukte an (in den Niederlanden ist ein solches Verbot bereits angekündigt). Zudem soll endlich(!) genauer analysiert werden, welche Inhaltsstoffe von den Produzenten beigefügt werden.

Gesundheitskommission lässt neue Tabak- und Nikotinprodukte vom Haken

Leider will die Gesundheitskommission (SGK-SR) im Tabakproduktegesetz bei den Tabak- und Nikotinprodukten wie E-Zigaretten oder snusartigen Produkten auf eine entsprechende Regel verzichten. Dies ist nicht nachvollziehbar, da gerade diese bei Kindern und Jugendlichen immer beliebter sind.

Zusatz- und Aromastoff Menthol

Durch Menthol werden Reizungen der oberen Atemwege maskiert und die Inhalation des Tabakrauchs erleichtert. Diese Wirkungen von Menthol sind besonders für Einsteiger relevant, während bei etablierten Rauchern die Unterdrückung von körpereigenen Warnreizen des Tabakrauchs keine oder nur noch eine untergeordnete Rolle spielt.

Im Namen der unterzeichnenden Organisationen

Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz

Pressekontakt:

Wolfgang Kweitel, Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz, 031 599 10 22, info@at-schweiz.ch

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