Seit dem Lockdown ermöglicht die Stadt Zofingen den Gastronomiebetrieben in der Altstadt ihren Aussenbereich auf öffentlichem Grund unentgeltlich zu vergrössern.

Diese Corona-Massnahme war bis am 9. September befristet.

Nun wird sie temporär um zwei Monate bis am 8. November 2020 verlängert. Ziel ist den Gastronomen dadurch zu ermöglichen, die weiterhin geltenden Abstandsregeln einzuhalten, ohne die Kapazität der Aussenplätze einschränken zu müssen. Der Stadtrat erwartet dabei von den Gastronomen und den Gästen, dass sie die geltende Nachtruhe ab 23.00 Uhr konsequent einhalten.

 

Quelle: Stadt Zofingen
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