12. April 2021 – Unter strengen Auflagen sollen die Restaurantterrassen geöffnet werden können: Der Städte-verband fordert in einem Schreiben an den Bundesrat, dies zu prüfen.

Eine Öffnung hätte für die Städte Vorteile, ohne dass die Erfolge im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie gefährdet werden.


Terasse in Bern (Bild: © Keitma - shutterstock.com)
Terasse in Bern (Bild: © Keitma – shutterstock.com)

Sonnige Frühlingstage und steigende Temperaturen treiben die Menschen nach draussen und in die Städte. Die Bevölkerung trifft sich auf öffentlichen Plätzen zum gemütlichen Miteinander in Parks, auf Sitzbänken oder neben dem Take-Away-Restaurant. Vor diesem Hintergrund scheint es für den Städteverband angebracht und vertretbar, auch die Möglichkeit zu schaffen, Aussenterrassen der Restaurants zu öffnen –selbstverständlich unter strengen Auflagen und mit wirkungsvollen Schutzkonzepten.

Für den Städteverband hat eine Öffnung der Restaurantterrassen mehrere Vorteile:

  • Mit wirkungsvollen und strengen Schutzkonzepten, über die die Restaurants aus früheren Phasen der Pandemie verfügen, wird der Kampf gegen die Pandemie nicht negativ beeinflusst. Die Auflagen für die Restaurants sorgen für einen geordneten Konsum und gute Kontrollmöglichkeiten. Die Bevölkerung trifft sich ohnehin vermehrt draussen, je wärmer das Wetter wird.
  • Für die Bevölkerung wird eine unterstützende Umgebung geschaffen, nachdem sie sich über ein Jahr lang hat einschränken müssen. Die zunehmend gedrückte Stimmung würde sich verbessern.
  • Den Restaurantbetreiberinnen und -betreiber, die in der Pandemie besonders viele Einschränkungen erleiden müssen, wird eine gewisse Perspektive geboten. Gerade in den Städten mit den hohen Mietkosten stecken viele Gastrobetriebe in einer finanziell misslichen Lage.
  • Das Littering durch Take-Away-Angebote könnte zumindest teilweise eingedämmt werden. Es ist zunehmend ein Ärgernis in den Städten.

In Anbetracht dieser Vorteile hat der Städteverband den Bundesrat gebeten, die Öffnung der Restaurantterrassen zu prüfen, sofern es die epidemiologische Lage erlaubt.

 

Titelbild: © Keitma – shutterstock.com
Quelle: Schweizerischer Städteverband